Unterstützung von Auslandschweizern, alleinstehenden Frauen und Hilfsgesellschaften im Ausland durch den Bund 1921–1961 (Mittel mehrerer Jahre, in 1000 Franken) und Bundeshilfe für AuslandschweizerInnen und Subventionen an die schweizerischen Hilfsgesellschaften im Ausland 1947–1986 (in 1000 Franken)