Einleitung
Das Kapitel ist ausserordentlich umfangreich, da eine Vielzahl von z. T. bis ins 18. Jahrhundert zurück reichenden Statistiken existieren, deren Auswertung uns möglich und erstrebenswert erschien.
Einheitliche kantonale Erhebungen der Heiraten, Geburten und Todesfälle setzten im Jahr 1867 ein. Für die Bearbeitung und Herausgabe der zunächst noch unvollständigen Statistiken war das 1860 gegründete Eidgenössische Statistische Bureau zuständig. Die Ergebnisse der Erhebungen wurden in die sog. Statistischen Lieferungen aufgenommen und unter dem Titel «Die Bewegung der Bevölkerung im Jahre ...» veröffentlicht. Heute heisst diese Reihe «Bevölkerungsbewegung in der Schweiz» und wird vom Bundesamt für Statistik herausgegeben. Seit 1876 orientiert diese Statistik auf Kantonsebene auch über die Scheidungshäufigkeit und die Todesursachen. (Vgl. die Erläuterungen zum Tabellenteil des Kapitels «Krankheiten und Todesursachen»). Form und Inhalt der Tabellen haben im Verlauf der Jahrzehnte mehrfach geändert; insbesondere mit der Darstellung der Todesfälle nach Altersklassen auf Kantonsebene hat sich das Bureau äusserst schwer getan. Wir haben nach Möglichkeit versucht, die durch den häufigen Wechsel der Darstellungsform bedingten Lücken zu schliessen. Zu diesem Zweck haben wir weitere statistische Quellenwerke herangezogen, nämlich einerseits das Statistische Jahrbuch der Schweiz und andererseits die drei umfangreichen Spezialpublikationen, die das Eidgenössische Statistische Bureau unter dem Titel «Ehe, Geburt und Tod» zwischen 1895 und 1928 veröffentlicht hat. Der erste dieser drei dickleibigen Bände, dem eine kleinere Publikation über die Bewegung der Bevölkerung in den Jahren 1867–1871 vorausgegangen war, gibt Aufschluss über die Entwicklung der Heiraten, Geburten und Todesfälle im Zeitraum 1871–1890. Es handelt sich dabei um drei verschiedene Untersuchungen, von denen jede mit einem Anhang versehen worden ist. In diesen Suppléments hat das Bureau abgedruckt, was ihm seinerzeit an kantonalen Statistiken über Ehe, Geburt und Tod im Zeitraum 1801–1870 vorgelegen hat. Bei der Konstruktion gesamtschweizerischer Schätzreihen haben wir uns praktisch ausschliesslich auf diese Daten abgestützt; zusätzliches, vom Eidgenössischen Statistischen Bureau unberücksichtigt gelassenes Material fand sich einzig für die Kantone Zürich und Appenzell Innerrhoden.
Im zweiten Band von «Ehe, Geburt und Tod» wird über die Bewegung der Bevölkerung in den Jahren 1891–1900 informiert, wobei aber einzelne Reihen bis 1876, ja mitunter sogar bis ins Jahr 1871 zurück verlängert worden sind. Der dritte Band schliesslich behandelt den Zeitraum 1901–1920. Wir haben ihn u. a. dazu konsultiert, um die Bewegung der Bevölkerung in zehn grossen und mittleren Städten zwischen der Jahrundertwende und dem Beginn der Zwischenkriegszeit zu dokumentieren.
Die genannten Untersuchungen des Eidgenössischen Statistischen Bureaus zu «Ehe, Geburt und Tod» in den Jahren 1871–1890, 1891–1900 und 1901–1920 sind auch in die «Statistischen Lieferungen» (später «Statistische Mitteilungen», dann «Statistische Quellenwerke» und schliesslich «Statistische Resultate») aufgenommen worden. Es handelt sich um die Bände 103, 112, 128, 158, 170, 192 und 1928/4 dieser Publikationsreihe.
Die Schätzungen
Unser Verfahren, von der Bewegung kantonaler Einzelreihen auf die gesamtschweizerische Entwicklung zu schliessen, lässt sich wie folgt zusammenfassen:
- Im allgemeinen sind wir so vorgegangen, dass wir zunächst den Endpunkt der Schätzreihe fixierten. Für einen bestimmten Zeitraum, für den sich Angaben aus sämtlichen Kantone fanden, wurde der Anteil derjenigen Kantone errechnet, in denen die Behörden bereits im vorangehenden Zeitabschnitt Erhebungen durchgeführt hatten. Die Länge dieses Zeitraums ist von uns in der Regel auf vier Jahre (in Ausnahmefällen auf drei oder fünf Jahre) festgelegt worden. Der Anteilswert der betreffenden Kantone wurde für jedes der vier Jahre errechnet; die vier Quotienten durften nicht allzu weit auseinanderliegen. Wo diese Bedingung nicht erfüllt war, haben wir davon Abstand genommen, frühere Jahre in die Schätzung miteinzubeziehen.
- Der Mittelwert aus den vier Jahren wurde nun auf die vorhergehende Periode übertragen, in der nur noch für einen Teil der Kantone Angaben vorlagen. Für diesen Zeitabschnitt nun haben wir aus den vorhandenen kantonalen Reihen die Summe gebildet und diese durch den Mittelwert, mit dem die betreffenden Kantone am gesamtschweizerischen Total der nachfolgenden vier Jahre partizipierten, dividiert.
- Die vier ersten Werte der auf diese Weise konstruierten gesamtschweizerischen Schätzreihe haben wir durch die Summe der Werte derjenigen Kantone dividiert, für die uns auch für den anschliessenden Zeitabschnitt Daten zur Verfügung standen. Aus den vier Quotienten wurde wiederum der Mittelwert gebildet. Indem dieser Quotient auf den früheren Zeitabschnitt übertragen wurde, konnte die Schätzreihe um ein weiteres Stück nach rückwärts verlängert werden. Das Verfahren wurde so lange wiederholt, bis der Anfangspunkt der Schätzreihe berechnet war. Über die kantonale Reichweite der Statistiken informieren die nachstehenden Übersichten. Hervorgehoben werden muss noch, dass die Schätzung der Totgeborenen und der ausserehelich Geborenen lediglich die amtlich erfassten Fälle betrifft. In der Restaurationszeit dürfte die Dunkelziffer bei den Totgeborenen wie bei den ausserehelich Geborenen sehr viel grösser gewesen sein als in den späteren Jahrzehnten Es ist daher mit Sicherheit anzunehmen, dass unsere beiden Schätzreihen die Bewegung der Totgeburten und der ausserehelichen Geburten erst ungefähr von der Jahrhundertmitte an einigermassen korrekt wiedergeben.
Verwertung kantonaler Reihen zu gesamtschweizerischenSchätzreihen, nach Zeitabschnitten
Für die Jahre 1869 und 1870 liess sich das gesamtschweizerische Total der gestorbenen Männer und Frauen der Statistik entnehmen; für die Jahre 1867 und 1868 musste es geschätzt werden. Hierzu wurde zunächst für die betreffenden 21 Kantone die Gesamtzahl der gestorbenen Männer und der Gestorbenen überhaupt ermittelt. Hierauf wurden die beiden Summen zueinander ins Verhältnis gesetzt. Den Wert des Quotienten (gestorbene Männer dividiert durch Gestorbene überhaupt in den 21 Kantonen) übertrugen wir anschliessend auf die gesamte Schweiz, indem wir die Gesamtzahl der überhaupt Gestorbenen in der Schweiz, die in der Statistik auch für die Jahre 1867 und 1868 angegeben ist, mit diesem Anteilswert multiplizierten. Auf diese Weise schätzten wir für diese beiden Jahre das Total der in der ganzen Schweiz gestorbenen Männer. Um das Total der gestorbenen Frauen zu erhalten, musste bloss noch das Total der gestorbenen Männer vom Total der Gestorbenen überhaupt abgezogen werden. Das weitere Vorgehen kann geschildert werden, ohne dass zwischen den einzelnen Jahren differenziert werden müsste: Nachdem die Zahl der in den 21 resp. 22–24 Kantonen gestorbenen Männer jeder Altersklasse ermittelt war, wurde jeder männlichen Altersklasse ein Anteilswert zugewiesen, nämlich der Quotient aus dem Total der gestorbenen Männer und den gestorbenen Männern der jeweiligen Altersklasse. Der nächste Schritt bestand darin, diese Anteilswerte mit der Zahl der in der ganzen Schweiz gestorbenen Männer (die für die Jahre 1867 und 1868 eine Schätzgrösse darstellt), zu multiplizieren. Bei den gestorbenen Frauen wurde in der genau gleichen Weise verfahren. Aus der Addition der beiden Schätzungen resultierte unsere Schätzung der in den Jahren 1867–1870 gesamtschweizerisch überhaupt Gestorbenen nach Altersklassen.