H.1
Brotpreise und Produzentenpreise pflanzlicher Erzeugnisse
H.2
Produzentenpreise tierischer Erzeugnisse
H.3
Produzentenpreise verschiedener Produkte nach Städten
H.4
Grosshandelsindex nach Warenkategorie
H.5
Grosshandelsindex: tierische und pflanzliche Nahrungsmittel
H.6
Grosshandelsindex: Textil- und Lederindustrie
H.7
Grosshandelsindex: Papier, Brennstoffe und Metalle
H.8
Grosshandelsindex: Baumaterialien
H.9a
Grosshandelsindex nach Monaten
H.9b
Grosshandelsindex nach Monaten
H.10a
Grosshandelsindex nach Warenkategorien und Herkunft
H.10b
Grosshandelsindex nach Warenkategorien und Herkunft
H.11a
Grosshandelsindex nach Waren, Herkunft und Verwendung
H.11b
Grosshandelsindex nach Waren, Herkunft und Verwendung
H.12
Grosshandelsindex nach Waren
H.13
Grosshandelsindex ausgewählter Waren
H.14
Grosshandelspreise für einzelne Waren
H.15
Grosshandelspreise für einzelne Waren
H.16
Grosshandelspreise für einzelne Waren
H.17
Gesamtindex der Konsumentenpreise
H.18
KPI nach Bedarfsgruppen
H.19
Preisindex (5 Städte)
H.20
KPI nach Bedarfsgruppen
H.21
KPI nach Bedarfsgruppen
H.22
KPI nach Bedarfsgruppen
H.23
KPI nach Monaten
H.24a
KPI nach Bedarfsgruppen (4 Städte)
H.24b
KPI nach Bedarfsgruppen (5 Städte)
H.24c
KPI nach Bedarfsgruppen (5 Städte)
H.24d
KPI nach Bedarfsgruppen (5 Städte)
H.24e
KPI nach Bedarfsgruppen (5 Städte)
H.24f
Gesamtindex der Konsumentenpreise (5 Städte)
H.25
Kleinhandelspreise nach Produkten (Zürich)
H.26
Kleinhandelspreise nach Produkten (3 Städte)
H.27
Kleinhandelspreise (Zürich)
H.28
Kleinhandelspreise (Bern)
H.29
Kleinhandelspreise nach Gemeinden
H.30
Kleinhandelspreise nach Gemeinden
H.31
Index der Miete (5 Städte)
H.32
Preise für Mietwohnungen nach Zimmerzahl
H.33
Jahresmietpreis nach Zimmerzahl
H.34
Jahresindex der Miete nach Zimmerzahl

H

1783
1992

Preise

Einleitung

Produzentenpreise 1783–1990

Das Schweizerische Bauernsekretariat weist Produzentenpreise für Nahrungsmittel auf Landesebene seit dem Jahr 1911 aus. Spätestens von der beginnenden Zwischenkriegszeit an muss zwischen Grosshandels- und Produzentenpreisen unterschieden werden, reflektieren doch die ersteren neben der Preisentwicklung bei den einheimischen Produkten auch die Preise für Importgüter. Dieser Umstand hat uns dazu bewogen, die Produzentenpreise für pflanzliche und tierische Nahrungsmittel nicht nur für das 19. und frühe 20. Jahrhundert, sondern auch für den Zeitraum 1920– 1989, für den eine zuverlässige Statistik der Grosshandelspreise vorliegt, abzudrucken.
Die von uns für den Zeitraum 1783–1910 ausgewiesenen aggregierten Produzentenpreisreihen sind von Heiner Ritzmann berechnet worden. Als Grundlage für seine Schätzungen dienten Ritzmann erstens die in der Dissertation von Thomas Steiger abgebildeten Preisindizes für Milch, Käse und Rind- und Kalbfleisch, zweitens die von Hans Brugger im «Statistischen Handbuch der schweizerischen Landwirtschaft» zusammengestellten regionalen Preisreihen und drittens Primärquellen wie z. B. das «Bernische Intelligenzblatt», der «Cultivateur genevois» und das Walliser Amtsblatt.

Grosshandelsindex 1921–1963

1928 hat das Eidgenössische Arbeitsamt – das spätere Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) – erstmals einen amtlichen Grosshandelspreisindex (GPI) sowie Indizes für Hauptkategorien von Waren (Preisindizes von Warengruppen) und für einzelne Waren (Produktpreisindizes) veröffentlicht. Als Warengruppen wurden definiert: 1. Tierische Nahrungsmittel; 2. Pflanzliche Nahrungsmittel; 3. Nahrungsmittel zur industriellen Verarbeitung; 4. Roh- und Hilfsstoffe; 4. Futter- und Düngemittel. Die an vierter Stelle genannte Gruppe wurde in folgende Untergruppen eingeteilt: a. Baustoffe; b. Metalle; c. Textilien, Leder und Kautschuk; d. Brennstoffe; e. Betriebsstoffe und Chemikalien. Für die Jahre 1921– 1927 hat das Amt die Indexwerte für sämtliche Waren und Warengruppen retrospektiv geschätzt. Anhand der im Statistischen Jahrbuch der Schweiz veröffentlichten Angaben lässt sich die Bewegung der Gruppenindizes für den Zeitraum 1921–1963 lückenlos nachvollziehen. Demgegenüber ist die Bewegung der Produktindizes in keiner der von uns benutzten statistischen Quellenwerke über das Jahr 1931 hinaus festgehalten worden. Trotzdem vermochten wir den Verlauf der Grosshandelspreise bei 78 Warenpositionen auch für den Zeitraum 1932 bis 1963 zu rekonstruieren. Was die Jahre 1932 bis 1938 betrifft, konnten wir auf Zahlenmaterial zurückgreifen, das im Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) gelagert wird. Wir danken an dieser Stelle Herrn Walter Hänni von der Sektion Grosshandelspreise dafür, dass er uns den Zugriff auf diese wertvollen Datenbestände ermöglicht hat. Eine Broschüre des BIGA (Verfasser: Walter Hänni) unterrichtet über die weitere Entwicklung der Produktindizes bis zum Jahr 1963.
Um die relative Veränderung der Produktpreise im Zeitraum 1921–1963 erfassen zu können, hatten wir demnach mehrere Statistiken zu konsultieren. Weil die Quellen von verschiedenen Basisjahren ausgehen (1914, 1926/27 und 1939), waren Umbasierungen erforderlich. Dies ist der Grund dafür, dass die von uns in diesem Band präsentierten Preisreihen den wahren Verlauf der Indizes nicht mit hundertprozentiger Genauigkeit wiedergeben. Jedoch dürften die von uns vorgenommenen Umbasierungen die Qualität der Indexreihen nur minimal in Mitleidenschaft gezogen haben.

Grosshandelsindex 1963–1992

Der schweizerische Grosshandelsindex, der im Zeitraum 1921–1963 im wesentlichen einen durch einige wenige Halbfabrikate ergänzten Rohstoffindex dargestellt hatte, wurde durch die Revision von 1963 auf einen Schlag zu einer viel umfassenderen Aggregatsgrösse. Von den zahlreichen, seit 1964 bei der Konstruktion des Gesamtindexes neu berücksichtigten Warenpositionen können wir im Tabellenteil dieses Kapitels nur einen Teil ausweisen.

Absolute Grosshandelspreise seit Juli 1914

Die handgeschriebenen Statistiken des BIGA, die sich auf den Zeitraum 1921–1963 beziehen, enthalten auch Angaben über die Höhe der absoluten Grosshandelspreise. Für den Monat Juni des Jahres 1914 hat das Eidgenössische Arbeitsamt die absoluten Grosshandelspreise ex post geschätzt. Nach 1963 sind die absoluten Grosshandelspreise in der Zeitschrift «Die Volkswirtschaft» abgedruckt worden, wobei sich allerdings die Palette der aufgeführten Warenpositionen in den 1970er und 80er Jahren suksessive verringert hat. Wir beschränken uns darauf, für einige ausgewählte Jahre die jeweils im September veröffentlichten Preise auszuweisen.

Grosshandelsindex 1806–1928

Im Rahmen des Nationalfondsprojektes «Beiträge zur quantitativen Beschreibung wirtschaftlicher Entwicklung in der Schweiz im 19. Jahrhundert» hat Erich Projer einen Grosshandelsindex konstruiert, der sich über die Jahre 1806–1928 erstreckt. Es handelt sich um eine überaus solide Schätzung, die freilich gegenüber den späteren Erhebungen des BIGA den Nachteil aufweist, dass sie mehrheitlich auf Primärdaten basiert, die unterschiedlich lange Zeiträume abdecken, heterogene Güter betreffen und reine Produzentenpreise darstellen. Dies hat uns dazu bewogen, die absoluten Preisreihen nicht abzudrucken. Stattdessen geben wir bei einigen genau spezifizierten Produkten – bei den 17fach senkrecht durchlöcherten Zürcher Backsteinen beispielsweise – den Preis für ein einzelnes Stichjahr an (wo immer möglich: 1914). Wer mit Hilfe des entsprechenden Wertes und der dazugehörigen Indexreihe auf die absoluten Preise in früheren Jahrzehnten rückschliesst, sollte sich im klaren darüber sein, dass durch eine solche Operation im besten Falle Näherungswerte gewonnen werden können, deren Aussagekraft in jedem Fall limitiert ist.
Bei der Rekonstuktion des Grosshandelsindexes für das 19. und frühe 20. Jahrhundert hat sich Projer bewusst an der Vorgehensweise des BIGA orientiert. Bei näherem Hinsehen treten allerdings zwischen den beiden Schätzkonzepten zwei deutliche Unterschiede zutage. So gliedert sich der amtliche Grosshandelsindex in zehn, der von Projer geschätzte Index dagegen bloss in neun Warengruppen. Projer hat die Gruppen Futtermittel und Düngemittel nicht berücksichtigt, weist dafür aber umgekehrt eine Warengruppe Papier aus, die im amtlichen Index nicht enthalten ist. Zweitens hat Projer im Unterschied zum BIGA bei der Gruppe Textilien und Leder eine Einteilung in fünf Untergruppen vorgenommen (Baumwolle, Seide, Wolle, Leinen sowie Leder und Häute), um auf diese Weise der ungleich grösseren Bedeutung, die der schweizerischen Textilindustrie im 19. und frühen 20. Jahrhundert zugekommen ist, Rechnung zu tragen.
Die wohl grösste Schwierigkeit, die Projer bei der Konstruktion seines mehr als 120 Jahre überspannenden Indexes zu bewältigen hatte, bestand darin, dass strukturelle Verschiebungen in Produktion und Verbrauch und die Substitution alter Produkte durch neue Marktartikel nicht unbeachtet bleiben durften. Projer löste das Problem so, dass er seinem Index fünf verschiedene Warenkörbe zugrunde legte. Die einzelnen Produkte gewichtete er anhand des jeweiligen Inlandverbrauchs; wo derselbe nicht bekannt war, behalf er sich mit Produktionswerten. Wenn sich auch diese nicht mehr eruieren liessen, verzichtete er auf die Konstruktion eines Abschnitts oder gar der ganzen Preisreihe.
Obschon Projer eine Vielzahl von Quellen durchgesehen hat – Akten von Einzelfirmen, Preismitteilungen in der Zeitungspresse und in Verbandspublikationen, amtliche Preiserhebungen –, ist es ihm nur in wenigen Fällen gelungen, für homogene Güter Preisreihen zu bilden, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Die von Projer stammenden Produktindizes zeichnen sich daher in der Regel dadurch aus, dass sie aus untereinander nicht ohne weiteres vergleichbaren Teilstücken zusammengesetzt sind. Indem er einzelne Produktindizes nach einem bestimmten Schema gewichtete, gelangte Projer zu einem Set von hoch aggregierten Preisreihen. In einem letzten Schritt hat er diese Gruppenindizes zu einem Gesamtindex verarbeitet.

Konsumentenpreisindizes seit Juni 1914

1922 berechnete und publizierte das Eidgenössische Arbeitsamt erstmals einen Landesindex der Konsumentenpreise. Dieser bezog sich auf das Preisniveau im Juni des Jahres 1914 und umfasste zunächst nur die drei Bedarfsgruppen Nahrungsmittel, Brenn- und Leuchtstoffe und Bekleidung. 1926 ging man dazu über, auch den Stand der Mietpreise für Wohnungen in den Gesamtindex einfliessen zu lassen. Anlässlich dieser ersten Revision des Konsumentenpreisindexes unternahm es das Amt, den nach der neuen Methode gebildeten Index für jede Bedarfsgruppe bis ins Jahr 1915 zurück zu verlängern. In den Jahren 1950, 1966, 1977, 1982 und 1993 kam es zu weiteren Revisionen des Konsumentenpreisindexes. Bei jeder dieser Revisionen wurde die Palette der in den Index aufgenommenen Waren vergrössert und das Gewichtungsschema abgeändert. Seit September 1966, als die Beschränkung auf die Preise lebenswichtiger Güter aufgegeben wurde, repräsentiert dieser Index das gesamte Spektrum des privaten Verbrauchs.

Konsumentenpreisindex 1811–1890 und 1890–1921

Der im Tabellenteil dieses Kapitels für die Jahre 1811– 1890 ausgewiesene Konsumentenpreisindex versteht sich als grobe Schätzung. Ausgehend von der Bewegung der Preise wichtiger Detailhandelswaren in den Städten Zürich, Bern und Basel hat Hildegard Muff in ihrem Beitrag zum Nationalfondsprojekt «Geldmenge und Wirtschaftswachstum in der Schweiz 1851–1913» eine Indexreihe konstruiert, die den Zeitraum 1851– 1890 abdeckt. Um auch für die vorangehenden vier Jahrzehnte einen Deflator zu erhalten, haben wir diese Reihe später noch mit Projers Grosshandelsindex verkettet.
Für die nachfolgenden drei Jahrzehnte ist der Konsumentenpreisindex von den Autoren des Nationalfondsprojekts «Reallöhne schweizerischer Industriearbeiter von 1890 bis 1921» geschätzt worden. Anhand von Haushaltsrechnungen wurde zunächst die Ausgabenstruktur von Arbeiterhaushalten rekonstruiert, wobei jedoch nur die deutschsprachige Schweiz Berücksichtigung fand. Ein Gewichtungsschema wurde für das Jahr 1910 entworfen und anschliessend auf den ganzen Beobachtungszeitraum übertragen. Die maximale Einkommenshöhe des Haushaltsvorstandes hat man bei 2000 Franken angesetzt; Haushaltsrechnungen, bei denen diese Bedingung nicht erfüllt war, wurden aus der Untersuchung ausgeklammert.
Die dem Konsumentenpreisindex der Jahre 1890 bis 1921 zugrunde liegenden Detailhandelspreise beziehen sich auf die Städte Zürich, Bern, Basel, Winterthur und Biel, das Zürcher Oberland und die Gegend Burgdorf-Langenthal. Strenggenommen ist der Index somit lediglich für urbane Zentren und industrialisierte Landgemeinden des deutschschweizerischen Mittellandes repräsentativ. Bei der Erstellung der Subindizes für die Bedarfsgruppen Nahrungsmittel, Getränke, Heizung und Beleuchtung haben sich die Mitarbeiter des genannten Nationalfondsprojektes auf amtliche und halbamtliche Preisnotierungen sowie auf Preislisten von Konsumvereinen abstützen können. Aus Wohnungszählungen, amtlichen Mietpreisstatistiken und in der Tagespresse veröffentlichten Wohnungsinseraten gewannen sie das Datenmaterial, das ihnen als Grundlage für die Berechnung eines Mietpreisindexes diente. Über eine Auswertung von Warenhauskatalogen gelangten sie überdies zu einem Preisindex für Kleider und Möbel.
Die zur Konstruktion des Konsumentenpreisindexes verwendeten absoluten Preisreihen stellen insofern statistische Artifakte dar, als sie verschiedenartigen Quellen entstammen. Die zum Teil krasse Heterogenität des Datenmaterials legte es nahe, die amtlichen Erhebungen aus den frühen 1920er Jahren zum Ausgangspunkt der Schätzung zu machen und sie anschliessend nach rückwärts mit den Preisreihen der Konsumvereine und den bruchstückhaften Statistiken, auf die man in zeitgenössischen Periodika und anderen Quellen gestossen war, zu verketten. Dieses Vorgehen ermöglichte es, die aus zweitund drittrangigen Quellen stammenden Preisnotierungen an das Niveau der amtlichen Preisreihen anzupassen.

Absolute Kleinhandelspreise 1861–1992

Eine auf den Preisnotierungen in 34 grossen und mittleren Städten basierende amtliche Statistik der absoluten Kleinhandelspreise existiert seit 1921. Die Publikation dieser Statistik wurde allerdings nach 1966 eingestellt. Um die Entwicklung der wichtigsten Kleinhandelspreise in den letzten zweieinhalb Jahrzehnten darstellen zu können, mussten wir handgeschriebenes Zahlenmaterial beiziehen, das uns Herr Thomas Gross von der Sektion Preise und Verbrauch des BIGA freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat.
Für die Stadt Zürich verfügen wir über absolute Preisreihen, die bis ins Jahr 1861 zurück reichen. Im Zeitraum 1861–1890 liegen ihnen Angaben aus der Zeitungspresse und Preislisten des Konsumvereins Zürich zugrunde, wobei freilich angemerkt werden muss, dass die Zahlen des Konsumvereins das Durchschnittsniveau der Kleinhandelspreise in der Regel markant unterschreiten. Für die Jahre 1890 bis 1921 haben wir die absoluten Kleinhandelspreise in den Städten Zürich, Basel und Bern dem oben erwähnten Nationalfondsprojekt entnommen. Es erschien uns sinnvoll, die beiden Übersichten zur Preisentwicklung in der Stadt Zürich (1861–1890 und 1890– 1921) durch eine dritte Tabelle zu ergänzen, die sich über den Zeitraum 1909–1992 erstreckt und auf Angaben des Statistischen Jahrbuchs der Stadt Zürich basiert. Eine weitere Tabelle gibt Auskunft über die Entwicklung wichtiger Kleinhandelspreise in der Stadt Bern im Zeitraum 1914–1991.

Wohnungsmiete

Dieser zentrale Bestandteil jeder modernen Preisstatistik wird in der vorliegenden Publikation nur gerade am Rande gestreift. Informiert wird über den Verlauf des Mietpreisindexes für eine Dreizimmerwohnung in einigen Zentren des deutschschweizerischen Mittellandes und im Zürcher Oberland in den Jahren 1890–1921, über die Hauptergebnisse der eidgenössischen Wohnungsenqueten von 1920 und 1950 und über die Bewegung der Mietpreise für Zwei-, Drei- und Vierzimmerwohnungen in der Stadt Zürich zwischen 1920 und 1960. Eine umfassende historisch-statistische Aufarbeitung des Themenkomplexes «Mietwohnungen» im allgemeinen und der Entwicklung des Mietwohnungsmarktes seit 1960 im speziellen bleibt bis auf weiteres ein Desiderat.

QUELLE: «Preise» in Ritzmann/Siegenthaler, Historische Statistik der Schweiz, Zürich: Chronos, 1996, 473-478


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